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Gütertrennung

8. November 2006 12:50 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann

1. Meine Frau ist seit dem 13.9 ausgezogen und Wohnt irgendwo zur Untermiete. Gemeldet Ist sie weiterhin in dem
gemeinsamen Haus. Kann ich von Ihr irgendwelche Zahlungen
verlangen in Richtung Strom, Wasser, Heizungskosten? Ich lebe in dem Haus weiterhin alleine und muss auch ein für mich viel zu großes Haus Heizen und Versorgen.( 100 m³ )

2. ich möchte nicht immer zu meiner "neuen" fahren sondern auch mal das sie zu mir kommt, darf ich sie mit in´s Haus nehmen obwohl meine Frau dagegen ist? darf ich andere Freunde bekannte und Verwandte einladen ?
dürfen diese dann auch hier im Gästezimmer übernachten ohne das meine Frau meint Sie müsse nun nichts mehr zahlen??

3. Meine Frau möchte sich ab dem 15.09.2006 finanziell von mir trennen, Ihren PKW behalten nur die Versicherung soll ich weiterhin tragen zumindest bis zum 1.1.07 dann kann ich erst kündigen. kann ich dagegen was unternehmen?
Der PKW ist auf Ihren Namen gemeldet. Der Kredit dafür läuft auf unser beider Namen. Die Versicherungen auf mich. Kredit soll ich zu 50% tragen und die Versicherung voll bis Jahresende. da diese schon im voraus bezahlt wurden

4. Meine Frau hat diverse dinge aus unserem Hausrat entnommen die uns beiden gehören. (dukumente über Aktien und Bankdaten sowie dvd Rekorder schnurloses Telefon, also nur das beste).
zudem habe ich in die ehe vor 10 jahren einen pc einen Fernseher und einen VHS rekorder eingebracht diese Sachen wurden mittlerweile durch neue ausgetauscht bzw. ersetzt.
pc 486 > pc Pentium 3 , VHS gegen DVD Rekorder sind diese Sachen weiterhin meine oder ist dort auch ein Anteil ihr zuzustehen ?
und was kann ich gegen die Entnahme der Sachen machen?

Generell: da sie einen Anwalt eingeschulten hat möchte ich mich schon auf urteile oder Paragraphen berufen können
ZUR INFO:
Zu beginn der Ehe hatten wir beide kein Nennenswerte Hausstand es handelt sich bei der ehe um eine Zugewinngemeinschaft, Verträge existieren nicht. Die Einkommen sind annähernd gleich. Wir besitzen ein noch nicht abbezahltes EFH mit garten,2 PKW ein Quad und zwei Katzen, meine Frau ist am 13.9. ausgezogen, und hat per Anwalt mittleren lassen das sie sich von nun an auch finanziell trennen möchte, sie zahlt lediglich die Kredite zu 50% wird sich an heiz- und Stromkosten nicht beteiligen. genauso wie an anderen Versorgungssachen wie z.b. Katzenfutter.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Vorab möchte ich bemerken, dass ich gerne, soweit geboten, §§ erwähne. Aber eine Urteilsrecherche ist im Rahmen dieses Einsatzes nicht möglich. Sie wären gut beraten, wenn Sie Ihrerseits wenigstens eine anwaltliche Erstberatung in Betracht ziehen, um strukturelle Nachteile zu vermeiden. Zur Lösung:

1. Nein, hier verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko; sie können im Gegenteil sogar den Wohnwert zugerechnet bekommen.

2. Nach der ernsthaften Trennung endet der Schutz der Ehewohnung und sie können wie gewünscht verfahren (LG Bonn, Urteil vom 05.06.2000, Az.: 6 S 17/00 ).

3. PKW ist grds. Hausrat. Gibt es da keine Einigung, wird das Gericht darüber befinden, § 1361a. Wenn die Frau das Auto nutzt, wird Sie auch die Versicherung tragen müssen. Dies ergibt sich meines Erachtens auch aus § 1361a Abs. 3 Satz 2 BGB .

4. Ich verweise auf 3. Insoweit kann sogar die Herausgabe der Dinge im Rahmen einer Einigung verlangt werden. Dies kann ich hier nicht im Detail vertiefen.

Sie sollten unbedingt eine Folgevereinbarung über die streitigen Dinge abschließen. Dabei wären auch Unterhaltsfragen sowie Zugewinn zu klären. Nur durch eine entsprechende Vereinbarung ist zu verhindern, dass hier der Streit ausufert. Bei Hausrat ist zu berücksichtigen, dass bei Nichtbeilegung der Konflikte ein Richter eine Verteilung nach Ermessen vornimmt, § 1361 Abs. 3 BGB
Für Rückfragen stehe ich natürlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere, dringend zu empfehlende Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!


Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann


Burgwedel 2006
mail<image> </image>anwaltskanzlei-hellmann.de


Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!

Rückfrage vom Fragesteller 8. November 2006 | 14:58

wie genau verhält es mit den anschaffungen bzw. mit den sachen die erneuert ausgetauscht oder ersetzt wurden, VHS rekorder gegen dvd rekorder, TV gerät ging im laufe der zeit kaputt neues gerät wurde engeschaft.

Sie möchte nämlich genau diese dinge hinzurechnen und behalten

mir wurde gesagt das auch wen alte sachen ersetzt werden in der Ehe bleibt die sache noch immer in meinem besitz.
sind diese dinge aus der zugewinngemeinschaft herrauszurechen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. November 2006 | 15:24

Danke für Ihre Nachfrage. Gegenstände die an Stelle von nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenständen getreten sind, werden Eigentum desjenigen, der Eigentümer der nicht mehr vorhandenen Sachen war (§ 1370 BGB ). Diese Gegenstände werden dann entweder im Zugewinn berücksichtigt oder im Rahmen der Hausratverteilung berücksichtigt (fairer Ausgleich), um einseitige Bereicherungen zu verhindern. Von daher wird hier entscheidend sein, ob die Dame die ursprünglichen Dinge angeschafft hat (Beweis?) und dann wird noch ein fairer Ausgleich vorzunehmen sein.

Hochachtungsvoll

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