Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist dies nicht möglich. Eine Grundschuld dient der Sicherung einer Geldforderung. Bleibt letztere aus, kann der Gläubiger aus der Grundschuld die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreiben. Diese betrifft aber zwangsläufig immer das gesamte Grundstück. Daher sind die Anspruchsgegner immer alle Miteigentümer, weshalb auch alle an der Bestellung der Grundschuld mitwirken müssen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 17.11.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Lars Liedtke
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