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Grundbucheintrag ändern lassen

15. Januar 2007 12:55 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ernst G. Mohr

Hallo, habe schon einiges versucht, aber keiner konnte mir helfen...
Folgendes Problem:
1993 hatte mein Mann ein Haus gekauft, bei dem ich aus steuerlichen Gründen im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen wurde ( ich selbst unvermögend ).
Muß dazu sagen, ich wollte das Haus nie und habe mehr oder weniger
naiv meine Unterschrift dazu geleistet.
Im Ehevertrag wurde eine Auflassungsvormerkung zugunsten meines Mannes eingetragen, sollte ich mich von ihm trennen.
Vor 2 Jahren habe ich mich von meinem Mann getrennt und bin in eine Wohnung zur Miete gezogen, mein Mann ist in dem Haus geblieben.
Habe dann auch sofort eine Grundbuchänderung angestrebt, wobei mich aber die Bank ( das Haus ist hochverschuldet und soll dieses Jahr noch zwangsversteigert werden ) nicht aus dem Grundbuch rausläßt.
Mir sind absolut die Hände gebunden, auf der einen Seite die Bank, die Druck macht, die Gemeinde, die von mir Müllgebühren etc. bezahlt haben will,
auf der anderen Seite mein Mann, der alle Interessenten vom Hof jagt und mich bedroht und eine irrsinnige Vorstellung als Verkaufspreis hat.
Wie komme ich aus dem Grundbuch dieses verhassten Hauses, das ich nie gewollt habe raus.
Ich möchte, wenn er sich so aufführt auch alle Konsequenzen selbst übernehmen muß und die Verantwortung ihm übertragen wird.
Wie gesagt, die Bank will mich auch im Boot haben .
Eine Grundbuchumänderung seitens meines Mannes wurde auch schon angestrebt, ist aber wegen der Bank im Sande verlaufen.
Was soll ich tun?
Ich halte meinen Mann mir gegenüber zu allem fähig, sollte es zu einer Zwangsräumung oder dergleichen kommen.

Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie sollten in dieser Sache eingehende anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da auch der Sachverhalt noch eingehender weiterer Abklärung und Ergänzung bedarf.

Auch wäre abzuklären, wer schuldrechtlich gegenüber der Bank auf Rückzahlung des Darlehns haftet, ob Sie den Darlehnsvertrag mitunterzeichnet haben oder nur die grundbuchmäßige Sicherheit - Grundschuld - gestellt haben. Wenn "die Bank Sie mit im Boot" haben will, sieht es wohl eher so aus, als ob der Darlehnsvertrag von Ihnen ebenfalls mitunterzeichnet worden ist.

Hiervon hängt es auch im wesentlichen ab, ob weitere Verhandlungen mit der finanzierenden Bank sinnvoll erscheinen. Durch die Zwangsvollstreckung würde im Falle des Zuschlages das Eigentum auf den Ersteigerer übergeben, es wäre dann zu prüfen, ob Sie gegenüber der Bank zur Zahlung eines durch den Versteiegerungserlös nicht gedeckten Teils in Verpflichtung stehen. Dies hängt - wie gesagt - davon ab, ob der Darlehnsvertrag (auch) mit Ihnen geschlossen wurde.

Auch sollte man versuchen, im Interesse eines möglichst hohen Verkaufserlöses im Falle eines freihändiges Verkaufes - hieran wird auch die Bank eine Interesse haben - nochmals mit Ihrem Mann zu sprechen, damit dieser Kaufinteressenten nicht negativ gegenübertritt.

Wie und in welcher Abfolge man genau vorgeht, sollten Sie - wie gesagt - mit einem Anwalt Ihres Vertrauens besprechen. Dies würde dem hier gegebenen "ersten Überblick" sprengen und bedarf weiterer Informationen.

Hinsichtlich öffentlich rechtlicher Verpflichtungen (Grundsteuer, Müllgebühren (je nach gemeindlicher Satzung)) wird sich der jeweilige Gläubiger an Sie als im Grundbuch eingetragene Eigentümerin halten.

Ich hoffe, Ihnen mit diesem Überblick geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ernst G. Mohr

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