Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Ihre Frage darauf gerichtet ist, zu erfahren, ob die neue Firma die Produkte von Firma A verkaufen kann, müsste die Unterlassungserklärung geprüft werden. Ohne Prüfung der Unterlassungserklärung kann Ihre Frage leider nicht geklärt werden. Es besteht aber eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Beteiligung als Kommanditist möglich ist, als Komplementär aber eher nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 04.10.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr RA Busch,
steht es frei, welchen Anteil des Gewinns der Kommanditist erhält?
Also könnte dieser sich z. B. 70% des Gewinns entsprechend auszahlen lassen (Vertrag würde natürlich erstellt werden)
Grüsse
Diese Gestaltung ist grundsätzlich möglich. Ich verweise aber noch einmal auf meine generelle Einschränkung, ohne Kenntnis der Unterlassungserklärung kann Ihre Frage nicht rechtssicher beantwortet werden.