Sehr geehrter Fragesteller,
Ich davon aus, dass sich die Mauer komplett auf dem Grundstück des Nachbarn befindet (also keine sog. Kommunmauer vorliegt, die von der Grenze durchschnitten ist).
1. Ihr Grundstück können Sie grundsätzlich gestalten wie Sie möchten. Eine Beeinträchtigung der Rechte des Nachbarn aufgrund Ihres Vorhabens ist nicht ersichtlich. Grundsätzlich ist es zulässig, dass ein Grundstückseigentümer Erdreich an Gebäuden entlang anfüllt, die an der Grenze zu seinem Grundstück stehen. Wenn dadurch zu großer Druck entsteht, kann ein Abwehranspruch dagegen bestehen (§ 1004 BGB
); diese Gefahr ist hier jedoch offensichtlich nicht gegeben.
Es muss außerdem darauf geachtet werden, dass die Mauer bei Anfüllen des Geländes ausreichend gegen Feuchtigkeit isoliert ist. Da die Mauer jedoch gerade zu dem Zweck errichtet ist, eine Geländeerhöhung abzustützen, dürfte auch insoweit keine Gefahr bestehen.
2. Ihr Nachbar kann kein »Freistehen« der Mauer verlangen. Eigene Maßnahmen zur Abstützung auf Ihrer Seite wären erst dann erforderlich, wenn Sie das Geländeniveau über das Ihres Nachbarn anheben würden.
3. und 4. Da eine Beeinträchtigung des Grundstücks Ihres Nachbarn nicht ersichtlich ist, wären auch keine Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche Ihres Nachbarn begründet.
Insgesamt sehe ich kein Problem.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
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