Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Fragen.
1. Wäre es eine Möglichkeit, im Rentenalter in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, wenn ich mich in der Schweiz gesetzlich versichern lassen würde? Wie ist da die genaue Rechtsprechung?
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V
sind versicherungspflichtig Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied (oder nach § 10 SGB V
/ Familienversicherung) waren.
Eine Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V
kommt in Betracht, soweit diese Zeiten durch überstaatliches Recht oder durch ein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen gleichgestellt sind. Eine solche Gleichstellung enthält die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Das Recht der Verordnung gilt außer in Deutschland auch unter anderem in der Schweiz.
Das heißt, dass Sie sich als Rentnerin in der Gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichern können, wenn Sie sich in der Schweiz gesetzlich krankenversichern und die Rahmenfrist des § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V
erfüllt ist.
2. Da ich Alleinerziehende war und viele Jahre nur halbtags gearbeitet habe, wird meine Rente nicht sehr hoch ausfallen und ich habe große Angst vor Altersarmut, wenn ich in der Privaten Krankenversicherung bleibe. Vielleicht gibt es ja noch eine Möglichkeit. -> Kann man abschätzen, wie hoch meine Krankenversicherung in den nächsten Jahren ansteigen wird?
Ich denke, die 2. Frage dürfte sich erübrigt haben. Im Übrigen kann hierzu nur gesagt werden, dass sich die Höhe des Beitrags in der PKV nach dem zu versichernden Risiko (wie Alter und Vorerkrankungen) richtet, also vom Individuum abhängig ist.
Ich hoffe Ihre Fragen verständlich beantwortet zu haben.
Freundliche Grüße
U. Gehrke
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 08.05.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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