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Kunde zahlt nicht weil die GmbH noch nicht …
21. Februar 2025 06:58
|
Preis:
76,00 €
|
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Guten Tag,
wir haben den Sitz der GmbH verlegt.
Die Ummeldung liegt durch unseren Notar dem Gericht vor. Wir warten jetzt auf die Bestätigung vom Gericht.
Ein Kunde will nun seine Rechnung nicht bezahlen mit der Begründung das unsere Firma noch nicht bei der neuen Adresse gemeldet ist und das neue Gewerbeamt von unserer GmbH noch keine Kenntnis hat.
Wir existieren schon seit 2 Jahren. Haben ein top Rating bei der Creditreform. Sind auch im transparenz Register eingetragen.
Können wir in der Zeit wirtschaftlich aktiv sein oder müssen wir abwarten bis die Ummeldung vom Gericht und Gewerbeamt bestätigt wurde?
Denn ein Kunde zahlt seine Rechung nicht mit genau dieser Begründung. Da wir nicht beim neuen Gewerbeamt gemeldet sind.
Kann der Kunde seine Zahlung zurückhalten?
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Sehr geehrter Ratsuchender,
das kann der Kunde nicht.
Die Sitzverlegung hat auf die Fälligkeit der Rechnung keinen Einfluss.
Wichtig bei der Sitzverlegung
a) Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung (mit einer Mehrheit)
b) Änderung des Gesellschaftsvertrages
c) Anmeldung der Sitzverlegung beim Handelsregister (am alten und neuen Standort)
Ich gehe davon aus, dass Sie mit "Die Ummeldung liegt durch unseren Notar dem Gericht vor" die Anmeldung meinen.
Soferen Sie dann noch Ihren Kunden über die Sitzverlegung informiert haben, hat er kein Zurückbehaltungsrecht.
Daher setzen Sie dem Kunden eine weitere kurze Zahlungsfrist.
Eine Kopie der Anmeldung können Sie noch beifügen.
Zahlt der Kunde dann immer noch nicht, bleibt nur der Gerichtsweg.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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