Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Hinsichtlich Ihrer Leistungsbeurteilung stellt Ihnen das Zeugnis eine gute Leistung entsprechend der Schulnote 2 aus.
Die Ausführungen hinsichtlich Ihrer Führungsbeurteilung sind nicht eindeutig. Eine stets vorbildliche Führung würde einer sehr guten Beurteilung entsprechen (Schulnote 1), wobei eine stets einwandfreie Führung eine lediglich befriedigende Führung bedeutet (Schulnote 3).
Abgesehen von dieser uneindeutigen Passage hinsichtlich Ihrer Führung handelt es sich jedoch um eine gutes Zeugnis.
---
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
Rechtsanwalt