ich bin ab morgen 30 jahre alt,studentin und habe von meinem vater noch nie unterhalt bekommen. meine eltern sind kurz nach meiner geburt geschieden worden. gibt es eine altersgrenze für kinder, nach der sie keine unterhaltsforderungen mehr an ihren vater stellen können? vielen dank
Eine Altersgrenze sieht das Gesetz nicht vor. Gem. § 1610 Abs. 2 BGB
umfasst der Unterhalt die Kosten einer "angemessenen Vorbildung zu einem Beruf", so daß nach Beendigung einer Ausbildung keine Unterhaltspflicht mehr besteht.
Das bedeutet allerdings auch nicht, daß ein Student ewig auf Kosten der Eltern studieren kann: Er hat sein Studium zügig zu betreiben und innerhalb der üblichen Studiendauer abzuschließen. Die Rechtsprechung orientiert sich dabei an den Regelstudienzeiten, und lässt bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern eine Überschreitung dieser Zeiten um bis zu 2 Semester, also 1 Jahr, zu.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht