Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen der von Ihnen gebuchten Erstberatung wie folgt beantworten:
Da es sich vorliegend um einen gewerblichen Mietvertrag zwischen gleichrangigen und gleichberechtigten Vertragsparteien handelt, herrscht grundlegende Vertragsfreiheit, d.h., die Vertragsparteien können bis zur Grenze der Rechts- und/oder Sittenwidrigkeit alles nach Belieben im Vertrag vereinbaren und auch unklare Regelungen treffen. Hierunter fallen auch Vereinbarungen, die eine der Vertragsparteien benachteiligen können oder tatsächlich benachteiligen.
Mit Ihrer Unterschrift vor über 15 Jahren unter den Nachtrag vom Oktober 1999 haben Sie der getroffenen Vereinbarung zugestimmt, wonach jede Vertragspartei, also auch Sie, eine Mietanpassung velangen kann.
Selbst wenn sich herausstellt, dass diese Zusatzvereinbarung Sie einseitig benachteiligt, führt dies - entgegen Ihrer Annahme - nicht zu deren Unwirksamkeit. Die Klausel ist wirksam.
Allerdings ergibt sich aus der Regelung, dass Sie einen Auskunftsanspruch gegen den gewerblichen Zwischenmieter auf Mitteilung der entsprechenden Miethöhe haben, d.h., Ihr Mieter muss Ihnen Auskunft darüber erteilen, welche Miete er aktuell von dem Untermieter verlangt, denn Sie müssen nachprüfen können, ob eine gemäß der Zusatzvereinbarung verlangte Absenkung der Miete auch gerechtfertigt ist.
Liegen nach Prüfung der aktuellen Miethöhe des Untermieters die Voraussetzungen für die entsprechende Absenkung der Miethöhe Ihnen gegenüber vor, bedarf die Absenkung nicht Ihrer Zustimmung.
Obgleich Sie keine konkrete Frage gestellt haben, hoffe ich dennoch, Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung eine verständliche rechtliche Einschätzung zu dem geschilderten Sachverhalt vermittelt zu haben und darf mich abschließend für das mir entgegengebrachte Vertrauen bedanken.
Bei Unklarheiten in der Beantwortung können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Dies gilt jedoch nicht für neue oder nun neu aufgetretene Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
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