Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.
Wenn der Geschäftsmann das Auto als Privatperson erwirbt, dann steht ihm auch die Gewährleistung zu.
Der Bundesgerichtshof hatte im Fall einer Anwältin entschieden, dass ihr Gewährleistung dann zusteht, wenn sie einen Artikel für den Privatgebrauch ersteht und der Artikel nicht für den Kanzleigebrauch bestimmt ist.
So ist der Fall hier zu bewerten.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.
Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.
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