Guten Tag,
Ihre Anfrage beantwortet sich eindeutig aus § 475 BGB
und zwar mit einem klaren NEIN.
Sie können sich auch dann, wenn der Kunde dies tatsächlich unterschreiben sollte, hierauf nicht berufen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 18.03.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
18.03.2013 | 16:58
Wie müßte der Satz dann formuliert sein?
zB.:
Ich bin mir darüber im klaren das es innerhalb der Gewährleistungspflicht zu Schäden kommen kann. Die Kosten hierfür trage ich selbst.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
18.03.2013 | 17:06
Geht auch nicht. Siehe im Gesetz:
"Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden."
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für den Mindesteinsatz von 25.- € Ihnen keine gewerblich nutzbare Lösung anbieten darf, kann und werde.
Sollten Sie an einer rechtlich fundierten Lösung des Problemes interessiert sein, können Sie mich gerne damit beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen