Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Autokauf - Gewährleistung

| 11. Juni 2024 09:33 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Ich habe am 11.05.2024 einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft und den Kaufpreis (3.400 €) vorab überwiesen. Das Fahrzeug, Schlüssel, TÜV-Gutachten etc. wurde mir nur kurz nach Unterzeichnung des Kaufvertrags übergeben. Als ich direkt zur Tankstelle gefahren bin, ist die Autoscheibe nicht mehr hochgefahren. Auf einen Anruf beim Händler wurde nicht reagiert, auf Nachrichten per Whatsapp auch nicht. Ich bin daher ca. 300km mit offenem Fenster nachhause gefahren. Der Händler hat nicht mehr reagiert, daher habe ich das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht. Dort sind weitere massive Mängel (Bremsen, Querlenkerlager, Kabelbaum Fahrertür) aufgetreten, die ich beim Händler angezeigt habe. Weiterhin keine Reaktion. Zudem kann das Fahrzeug so keinen TÜV erhalten haben - ich vermute daher, dass das Gutachten gefälscht ist oder ein "Freundschaftsdienst" des Gutachters ist. Ende Mai habe ich das Fahrzeug dann reparieren lassen und den Händler aufgefordert, mir die Kosten zu erstatten. Außerdem habe ich die Erstatttung einer Wertminderung angefordert, da das Fahrzeug nicht der Anzeige auf mobile.de entspricht. Keine Reaktion. Ich habe Strafanzeige gestellt.
Ich benötige Unterstützung, um meinen finanziellen Schaden ersetzt zu bekommen, ggf. sollten auch die Anwaltskosten über den Händler erstattet werden. Rechtschutzversicherung liegt nicht vor.
Mir ist klar, dass die Kosten für diesen Fall den Preis dieser Anfrage übersteigen werden, hier bitte ich um Einschätzung. Die Frage dient dazu, einen interessierten Anwalt zu finden, der diesen Fall übernimmt.

11. Juni 2024 | 11:26

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Hier scheinen Sie tatsächlich einem unseriösen Verkauf zum Opfer gefallen zu sein.
Der Händler darf zudem eine Gewährleistung nicht ausschließen, insofern muss er Ihnen selbstverständlich auch antworten und für Rückfragen zu Schaden/ Mängeln und für etwaige Reparaturen zur Verfügung stehen.

Sie sollten hier tatsächlich Schadenersatz und Wertminderung einfordern.

Gerne bin ich Ihnen behilflich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 11. Juni 2024 | 11:45

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Wibke Türk »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 11. Juni 2024
5/5,0

ANTWORT VON

(489)

Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Reiserecht, Fachanwalt Familienrecht