Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier scheinen Sie tatsächlich einem unseriösen Verkauf zum Opfer gefallen zu sein.
Der Händler darf zudem eine Gewährleistung nicht ausschließen, insofern muss er Ihnen selbstverständlich auch antworten und für Rückfragen zu Schaden/ Mängeln und für etwaige Reparaturen zur Verfügung stehen.
Sie sollten hier tatsächlich Schadenersatz und Wertminderung einfordern.
Gerne bin ich Ihnen behilflich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht