Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Getrenntleben, Hilfe im Notfall??

| 30. Juli 2007 00:28 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Wir sind seit 30 Jahren verheiratet und leben seit 3 Jahren getrennt, jeder in seiner Wohnung. Ich zahle die Hälfte meiner monatlichen Rente als Unterhalt an meine Frau (ist in einer notariellen Vereinbarung so geregelt).

Frage: Bin ich darüber hinaus verpflichtet, meine von mir getrennt lebende Frau im Notfall, z.B. bei schwerer Krankheit / Pflegebedürftigkeit zu unterstützen (z.B. Krankenpflege, Hilfe im Haushalt etc.)

Sehr geehrte Rechtssuchende,
sehr geehrter Rechtssuchender,

ich bedanke mich für Ihr Interesse an der online-Rechtsberatung in dieser Form.
Auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter
Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich als Fachanwältin für
Familienrecht Ihre Rechtsanfrage wie folgt:

Sie sind Ihrer getrennt lebenden Ehefrau im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet aus allen Einkünften die Ihnen zur Verfügung stehen. Ihnen muss ein Selbstbehalt von 1.000,00 verbleiben. Im Fall von Krankheit Ihrer Ehefrau kann sich somit Ihre Unterhaltspflicht ändern, wenn sich die auf Seiten Ihrer Ehefrau zur Verfügung stehenden Einnahmen ändern. Zu Naturalleistungen wie Übernahme von Pfelgeleistungen sind Sie nicht verpflichtet.

Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage behilflich sein zu
können. Für die Wahrnehmung Ihrer speziellen Interessen stehe ich Ihnen
gerne zur Verfügung. Da wir viele unserer Mandate über große Entferungen führen, ist dies in allen Angelegenheiten meinem Fachgebiet ensprechend uneingeschränkt von aus Heidelberg auf die Entfernung möglich und für Sie zeitsparend, auch insbesondere dann wenn Sie keine Rechtsberatung in Ihrer näheren Umgebung wünschen.
Gerne nutzen Sie auch unsere Online-Rechtsberatung über unsere
Internetseite www.Fachanwalt-Heidelberg.de oder rufen Sie uns einfach unter den angegebenen Telefonnummern an.

Schließlich möchte ich Sie gerne auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Rechtsberatung dazu wie Sie Ihre Rechte durchsetzen ist nur im Rahmen einer online-Beratung über unsere Internetseite www.Fachanwalt-Heidelberg.de oder www.Fachanwalt-Karlsruhe.de oder über eine direkte Mandatserteilung Telefon: 06203-692983 möglich.
Die von mir erteile Auskunft bezieht sich natürlich lediglich auf die Information, die mir von Ihnen zur Verfügung gestellt wurde. Eine allumfassende Ermittlung des Sachverhalts ist für eine verbindliche Einschätzung zwingend notwendig aber im Rahmen einer Beratung über Frag-einen-Anwalt unmöglich. Eine solche Dienstleistung kann im Rahmen Zum einen können bestimmte weitere zu ergründende Tatsachen derart von Bedeutung sein, dass sie zu einem anderen Ergebnis führen. Zu anderen können bestimmte Punkte wie unter anderem Fragen der Verjährung oder auch Rückgriffsansprüche gegenüber Dritten mit der hier erteilten Rechtsauskunft nicht vollständig und abschließend im Detail zu Ihrem konkreten Fall geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Hülsemann
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Bankkauffrau (Bankhaus Metzler)


Familienrecht - Erbrecht - Eheverträge - Testamentsgestaltung -
Präventivberatung - Vermögensnachfolge - Scheidungsrecht -
Unterhaltsrecht - Umgangsrecht - Sorgerecht - Adoptionsrecht - Paarmediation - Wirtschaftsmedition - Unternehmensmediation - Unternehmensnachfolge

Adresse:
Uferstrasse 12
69120 Heidelberg
Telefon: 06221-438087
06203-692983
0179-6813238
Fax: 06221-438082
06203-692985
Info@Fachanwalt-Heidelberg.de
www.Fachanwalt-Heidelberg.de



Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung!

"