Guten Tag
Ich habe folgende Frage muss man ein Leben lang Gesetzlich Betreuung haben ich habe die Seit dem ich 18 Jahre bin bin jetzt 34 Jahre die lassen nicht locker gibt's weder das Gericht noch die Betreuung Möglichkeiten ich möchte keine mehr haben ich fühle mich fit genug das alles alles zu regeln
man muss natürlich nicht sein Leben lang betreut werden, wenn man seine Geschäftsfähigkeit nach den §§ 104 ff. BGB wieder erlangt hat.
Man kann dann durch entsprechenden Antrag bei Betreuungsgericht erreichen, dass die Betreuung beendet wird.
Sie können per Einwurfeinschreiben bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgerichts Ihres Wohnsitz unter Schilderung der Besserung der Lage die Aufhebung der Betreuung beantragen. Am besten man reicht zugleich dies belegende ärztliche Atteste / Einschätzungen ein.