Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn eine solche Ganztagsverpflegung eingeführt werden wird und für Sie zusätzliche Kosten entstehen (ich nehme an, dass es Ihnen hierum geht), erhalten Sie zunächst einen Gebührenbescheid von der Stadt.
Gegen diesen Bescheid können Sie dann Widerspruch einlegen bzw. Klage erheben.
Die Erfolgsaussichten hängen dann von der Rechtmäßigkeit des beschlossenen Gesetzes ab (z.B. wie ist das Gesetz ausgestaltet? Gibt es Ausnahmeregelungen? Ist das Verbot des Einzelfalls beachtet worden? usw.) und auch von der Anwendung des Gesetzes auf Ihren konkreten Einzelfall.
Für eine genaue Prüfung bräuchte ich das Gesetz des Stadtrates zur Kenntnis.
Wenn Sie einen Bescheid erhalten sollten, bin ich gerne bereit, diesen rechtlich zu prüfen und ggf. gegen diesen rechtlich vorzugehen.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, stehe ich für Sie jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt