Ich bin nach dem Scheidungsantrag und noch vor der Scheidung in einen anderen Verwaltungsbezirk gezogen. Meine Ex-Frau und mein Sohn wohnen noch in dem alten Bezirk. Nach der unwiderruflichen rechtskräftigen Scheidung stellt meine Ex-Frau einen Antrag auf Zugewinnausgleich, sowie alle möglichen Anträge, weil sie jeweils, anscheinend ohne Prüfung des Gerichts auf Gerichtskostenzuschuß klagt, obwohl sie ein Einkommen hat, also berufstätig ist, jedoch nur halbe Tage. Sie arbeitet zwar ganze Tage, läßt sich aber die andere Hälfte als Überstunden auszahlen.
Da ich von Klagen ohne jeglichen Inhalt überhäuft werde nur des Klagens willens, wäre es für mich wichtig, wenn der Gerichtsstand an meinem neuen Heimatort wäre, damit sie wenigstens jedesmal die 200km fahren muß. Dann vergeht ihr die unnötige Klagerei. Bisher hat sie alle Verfahren verloren und trotzdem betreibt sie das Spiel immer weiter und ich muß jedesmal wieder für jede Verhandlung 200Km anreisen.
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ScheidungZPO
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Zugewinnausgleich gehört zu den Ansprüchen aus dem gesetzlichen Güterrecht gem. § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO
. Die örtliche Zuständigkeit folgt aus § 621 Abs. 2 S. 2 ZPO
; ist eine Ehesache nicht anhängig, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den allgemeinen Vorschriften.
Bei einer Klage außerhalb des Scheidungsverfahrens gelten dann die §§ 12
-16, 20
, 23 ZPO
. Örtlich zuständig wäre dann regelmäßig das Gericht Ihres Wohnsitzes.
Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben und verbleibe