Hinzuverdienstgrenzenprüfung bei Rente wegen voller Erwerbsminderung
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Hallo, ich bin leider bereits voll Erwerbsgemindert mit 42 Jahren, kann aber bei meinem alten Arbeitgeber noch nebenbei arbeiten. Hier greifen bekanntlich die Hinzuverdienstgrenzen, ich lasse mir 3/4 der Rente auszahlen und arbeite 17,5 St. die Woche. (die Wochenarbeitszeit habe ich bereits reduziert, da ich vorher mit 18,75 Std./Woche pro Tag 15 Minuten zuviel arbeitete und mir die Rente von ...