Verjhrung von IHK Beiträgen
Am 20.03.2009 erhalte ich von der IHK einen Beitragsbescheid für die Jahre 2004 - 2009. Ich habe die IHK dann darauf hingewiesen, dass die Beiträge nach 4 Jahren verjähren und dass ich daher für das Jahr 2004 nicht bezahlen werde. Darauf teilte mir die IHK mit, dass sie mich am 1.9.2008 für das Jahr 2004 veranlagt hätte und damit der Beitrag für 2004 NICHT verjährt wäre. Bis zum 20.03.2009 h ...