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Gemeinsame Steuererklärung - trotzdem getrennte Veranlagung durchgeführt?!

29. August 2007 12:54 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Achim Schroers

Hallo,

ich habe mich im Februar 2007 von meinem Mann getrennt (Auszug) und wir haben für das Jahr 2006 eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben, die auch von beiden unterschrieben war!
Die Steuererklärung habe ich persönlich beim Finanzamt abgegeben.

Ich habe das ganze Jahr Vollzeit gearbeitet, mein Mann nur ein paar Monate und war außerdem noch mehrere Monate krankgeschrieben.
Er hatte Steuerklasse 5 und ich 3.

Ein paar Tage nach Abgabe hat er mir gesagt, er hätte sich drum gekümmert und es gäbe nun doch eine getrennte Veranlagung.
Ich bin vom Finanzamt darüber nicht informiert worden - und da er mich während der letzten Jahre permanent angelogen hat, habe ich es nicht für ernst genommen.
Schließlich habe ich die gemeinsam unterschriebene Steuererklärung selbst abgegeben.

Jetzt habe ich den Bescheid vom Finanzamt bekommen, dass ich knapp 2700 Euro nachzahlen soll.
Mein Mann bekommt eine Rückzahlung von knapp 4100 Euro (das Finanzamt hat peinlicherweise sein Geld auf mein Konto überwiesen und zurückgeholt - daher kenne ich den Betrag).

Ich hab sofort Einspruch eingelegt und den Einspruch per Einschreiben ans Finanzamt geschickt.
Was kann ich jetzt noch machen um da wieder rauszukommen?
Es kann ja nicht sein, dass er soviel Geld einkassiert und ich soviel nachzahlen soll!
Und ist das so rechtens, dass das Finanzamt mich nichtmal darüber informiert, dass aus einer gemeinsamen Veranlagung auf einmal eine getrennte wird?

Über eine rasche Antwort wäre ich dankbar, weil ich langsam verzweifle.

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Eine Zusammenveranlagung von Eheleuten ist nur auf deren gemeinsamen Antrag hin möglich. Ein solcher Antrag kann allerdings von jedem Ehepartner widerufen werden, was hier durch Ihren Ehemann offenbar geschehen ist. Widerruft ein Ehepartner den Antrag auf Zusammenveranlagung, muß das Finanzamt eine getrennte Veranlagung durchführen. Das Finanzamt hat also in Ihrem Fall völlig korrekt gehandelt, auch wenn Sie von der getrennten Veranlagung erst durch den Zugang des Einkommensteuerbescheids erfahren haben.

Aber:

Sie haben hier gegen Ihren Ehemann einen Anspruch auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.2002, DStRE 2002, Seite 1121 ), den Sie allerdings erforderlichenfalls nur auf zivilrechtlichem Wege durchsetzen können. Und das sollten Sie dann wohl auch tun, wenn sich Ihr Ehemann nicht umstimmen läßt und, nachdem Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch eingelegt haben, einer auch jetzt noch möglichen Zusammenveranlagung zustimmt.

Ich hoffe, Ich habe Ihnen fürs Erste weiterhelfen können. Gerne vertrete ich Sie in dieser Angelegeneheit, falls Sie dies wünschen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne noch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt

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