Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Wenn Ihnen Sozialstunden/Ratenzahlung genehmigt wurde und Ihre Auftragslage "besser" ist, dann zahlen Sie doch einfach die erste Rate. Die Freiheitsstrafe ist doch nur der Ersatz für nicht einzubringende Geldzahlungen.
Sofern Ihnen durch den Umzug Nachteile entstanden sein sollten (kann ich so nicht beurteilen), sollten Sie das der Staatsanwaltschaft gegenüber unverzüglich mitteilen und nachweisen und Antrag auf Wiedereinsetzung stellen.
Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen zu lassen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, stehe ich Ihnen dazu selbstverständlich zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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