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Geldstrafe Zahlungsaufschub???

29. April 2012 10:46 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael J. Zuern

Hallo,
ich habe eine GEldstrafe in höhe von 1800 € erhalten. Da ich aber umgezogen bin und alles ist erst jetzt der Brief von der Staatsanwaltschaft gekommen.Da ich aber nun selbständig bin und in den letzten Monaten die Auftragslage nicht unbedingt "rosig" war habe ich einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt oder Sozialstunden. Dieser wurde auch genehmigt, aber nun sieht die Auftragslage sehr viel besser aus und ich habe einen Antrag auf Zahlungsauschub (8 Wochen) gestellt. Dieser wurde aber abgelehnt und auch die LAdung zum Strafantritt kam ins Haus geflattert. Meine Frage nun was kann ich tun um diesen Zahlungsaufschub von 8 Wochen zu erhalten?

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Wenn Ihnen Sozialstunden/Ratenzahlung genehmigt wurde und Ihre Auftragslage "besser" ist, dann zahlen Sie doch einfach die erste Rate. Die Freiheitsstrafe ist doch nur der Ersatz für nicht einzubringende Geldzahlungen.

Sofern Ihnen durch den Umzug Nachteile entstanden sein sollten (kann ich so nicht beurteilen), sollten Sie das der Staatsanwaltschaft gegenüber unverzüglich mitteilen und nachweisen und Antrag auf Wiedereinsetzung stellen.

Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen zu lassen.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, stehe ich Ihnen dazu selbstverständlich zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.

Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.


Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

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