von RA Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Mein Sohn (Mitte 20) verbüßt eine Haftstrafe von 3 Jahren (Betrug). Ersttäter, geständig, kooperativ. Haftzeit ohne Beanstandungen; guter, stabiler sozialer Empfangsraum, chronisch krank. Halbstrafe wäre im April um, ein Antrag §57 Abs.2 Satz2 sollte eigentlich schon vor 6 Wochen vom Anwalt gestellt ...