Sehr geehrter Ratsuchender,
hier kann ich Sie beruhigen.
Bevor der Haftbefehl zur Vollstreckung kommen kann, muss zunächst einmal der Zahlungseingang überprüft werden; danach müssen dann die weiteren Voraussetzungen geschaffen werden und dieses alles dauert bei den Justizbehören - auch bedingt durch die Feiertage - teilweise Wochen.
Demgemäß sollten Sie der Staatsanwaltschaft aber noch einen BELEG der Zahlung zukommen lassen; die bloße Mitteilung, dass das Geld unterwegs ist, ist nicht ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
27. Dezember 2006
|
16:00
Antwort
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