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Geldschulden mit Betrugsverdacht

5. November 2015 19:06 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


19:47

Hallo,

ich suche hier einen Anwalt der mich vertritt - bitte diese Frage nur annehmen wenn Sie dies übernehmen möchten, leider gibt es die Plattform Beauftrage-einen-anwalt.de scheinbar nicht mehr.

Vor einigen Monaten habe ich einer Person die ich über das Internet kennen gelernt habe Geld geliehen. Genau 975€ + ein Handy iPhone 4.
Hintergrund war hier, dass ich diese Person schon mehrere Monate kannte und Sie mir mehrfach Dinge erzählte wie "Ich fliege mit meinen Kindern aus meiner Wohnung weil das Amt die Miete nicht zahlt" und "Ich verliere meine Arbeit weil ich kein Geld habe den KiTa Platz weiter zu bezahlen".
Ich bot dieser Person an kurzfristig auszuhelfen.

Nach mehreren Wochen wollte ich mein Geld zurück, zumindest Teilweise oder in Raten. Seit der ersten Anfrage zu meinem Geld wurde es erst Merkwürdig, danach wurde ich in Whatsapp + Internet überall geblockt.
Es wurden sogar (anscheinend gefälschte) Überweisungsträger-Fotos an mich gesendet mit der Unterschrift "Habe soeben dein Geld überwiesen" - Leider ist das mehrere Wochen her und ich habe keinen Cent gesehen.

Adresse, Bankverbindung, schriftliche Anforderung des Geldes, damalige Überweisungsträge etc. vorhanden.

Ich möchte hier, dass im ersten Schritt ein Schreiben an die Gegenseite gesendet wird mit der Aufforderung binnen x Tagen (kurzmöglichste aber rechtssichere Frist) das Geld komplett zu zahlen, mit Androhung einer Anzeige gegen die Dame wegen Betruges (oder was hier eben als Tatverdacht aufhellt).
Natürlich soll die Gegenseite die Kosten des Anwaltes übernehmen.

Fruchtet dies nicht, soll der Anwalt hier eine Strafanzeige stellen (ich persönlich möchte dies aus persönlichen Gründen nicht tun) in meinem Auftrag sowie einen Mahnbescheid beantragen und andere eventuelle Dinge.

Ich habe hier im gebot 50€ als ersten Vorschuß angegeben. Wenn Sie den Auftrag annehmen bin ich bereit einen Gesamtbetrag von 75€ im ersten Schritt und nochmal 75€ im zweiten Schritt (ab züglich den heir gezahlten 50€, zzgk etwaigen Kosten für den Mahnbescheid) vor zu strecken.
Was Sie der Gegenseite tatsächlig danach in Rechnung stellen, ist Ihnen überlassen.

Einzige Bedingung: Bei Annahme muss das erste Schreiben zeitnah (am besten bis Morgen Nachmittag) rausgehen an die Gegenseite um die Frist kurz zu halten

5. November 2015 | 19:30

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Mandant,

rufen Sie bitte morgen unter:

Telefon: 0228/ 25 94 33

Fax: 0228/ 25 46 67

an. Wir können dann die Details wie Vollmacht etc. regeln. Falls ich nicht vor Ort sein sollte, hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten und ich rufe dann zurück.

Als Zwischenfrage schiebe ich schon einmal ein:

Gibt es hier schriftliche Anhaltspunkte für die von Ihnen konkret gezahlten Summen / Aushändigung des Iphones oder Zeugenaussagen Dritter?

Oder haben wir nur die scans der "Pseudo-Überweisungen"? Das reicht natürlich grds. auch, wenn der Aussteller / die Herkunft erkennbar ist und wir so den verliehenen Gesamtbetrag beweisen können ( am sichersten wäre es natürlich, wenn der "Pseudo-Überweisungsträger" über 975 € ausgestellt wäre, ansonsten gibt es uU Probleme mit dem Beweis Raten / Gesamtsumme ).

Sie können mir ja schon einmal alle Unterlagen, die Sie derzeit schriftlich über den Vorgang haben, einscannen und an meine email Adresse ( steht in meinem Profil senden ). Auf ein gutes Gelingen der Sache!

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -


Rückfrage vom Fragesteller 5. November 2015 | 19:43

Hallo Herr Saeger,

vielen Dank. Bitte geben Sie mir kurz Ihre EMail-Adresse und ich lasse Ihnen schon einmal alles zukommen was ich habe inkl. meiner Kontaktdaten.

Es gibt jede Menge Chats in welchen Sie die Kontodaten (475€ gingen direkt an Ihren vermieter, 500€ an Sie selber) mitteilte, sowie abrufbare Online-Überweisungen an die beiden von Ihr genannten Konten, sowie Rückzahlungszusagen von Ihr, sowie diese gefälschten Bilder mit der Aussage die erste Rücküberweisung von 500€ sei an mich unterwegs (cirka 3 Wochen her) und der Restbetrag von 475€ würde zeitnah folgen (alles nicht passiert / gefaked).

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. November 2015 | 19:47

Sehr geehrter Mandant,

das klingt doch ganz ordentlich. Solange die Gegnerin irgendwie an Geld kommt, sollte der Fall keine allzu großen Probleme bieten.

Über das handy gibt es auch chats oder ähnliches?

Meine email ist : dsaeger@t-online.de

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -

ANTWORT VON

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