Ich befinde mich seit ca. drei Monaten im Privaten Insolvenzverfahren. Die Wohlverhaltensphase hat noch nicht begonnen! Mir wurde ein Treuhänder von meinem zuständigen Gericht zugeteilt. Mit diesem stehe ich im vorgeschriebenen Kontakt. Ich habe jetzt zu Weihnachten von einem Onkel, wie bisher jedes Jahr, ein Geldgeschenk bekommen. 800€. Diese hat er mir auf mein Konto überwiesen. Ich muss zugeben das es sicherlich etwas naiv ist, aber ich habe ohne weiter nach zu denken dieses Geld, wie jedes Jahr abgehoben und ausgegeben. Jetzt einige Tage später fällt es mir wie Schuppen von den Augen, dass ich dieses Geld ja meinem Treuhänder hätte melden müssen. Das Geld ist jetzt weg. Was mach ich jetzt?
Ist das Insolvenzverfahren damit gefährdet? Habe ich mich am Ende sogar aus versehen Strafbar gemacht(Unterschlagung, Betrug).
Mein Insolvenzverwalter wird anhand der Kontoauszüge irgendwann merken, dass da was nicht stimmt. Über einen Tip wie mit dieser blöden Lage richtig umgehe, wäre ich sehr dankbar.
vielen Dank für Ihre FRagestellung, die ich gerne nachstehend beantworten möchte:
Grundsätzlich steht Ihnen während der Wolhlverhaltensphase im Privatinsolvenzverfahren ausschließlich nur der pfändungsfreie Betrag aus laufenden Einkünften zur Verfügung. Soweit Sie Leistungen oder Zuwendungen durch Dritte erhalten sind diese in voller Höhe der Insolvenzmasse zuzuordnen und an den Treuhänder auszukehren. Vor diesem Hintergrund kann das jetzt laufende Verfahren durchaus gefährdet sein, da der Insolvenzmasse diese Zuwendung entzogen wurde.
Ich rate Ihnen daher auf Basis der vorliegenden Informationen kurzfristig den Treuhänder anzusprechen und den Sachverhalt umfassend zu erläutern. Hierbei sollten auch Ihre monatlichen Einkünfte über die Sie keine Angaben gemacht haben diskutiert werden, da die Zuwendung Ihres Onkels ggf. als Hilfe zum Lebensunterhalt gewertet werden kann, soweit sich Ihre Einkünfte unterhalb der Pfändungsfreigrenze bewegen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben zunächst geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Michael Gehricke
- Rechtsanwalt -
Rückfrage vom Fragesteller30. Dezember 2008 | 21:23
Vielen Dank für die schnelle Antwort. ICh werde mich umgehend mit dem Treuhänder in Verbindung setzen. Wenn ich sie richtig verstanden habe, kann das Verfahren gefährdet sein.
Was mir aber noch grösseres Kopfweh bereitet ist, wie schon gefragt ob ich damit versehentlich eine Straftat begangen habe. Stichpunkt Unterschlagung oder ähnliches?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt30. Dezember 2008 | 23:54
Guten Abend,
grundsätzlich kann der Vorgang eine strafrechtliche Relevanz hisichtlich einer Insolvenzstraftat haben, da zumindetens die objektiven Tatbestandsmerkmale verwirklicht sind. Allerdings glaube ich daß, es möglich sein sollte unter Darlegung aller Gesamtumstände eine strafrechtliche Ahndung zu vermeiden. In jedem Falle sollten Sie allerdings umgehend den Kontakt zu Ihrem Treuhänder suchen, damit Ihre Handlungen nicht als vorsätzliche Handlungen definert werden sollten.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß