Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Vorab möchte ich feststellen, dass ich Ihnen vom Vertragsinhalt her nicht sagen kann, ob Sie sich auf diesen Vertrag "verlassen" können, da der Vertragstext mir nicht vorliegt.
Unter Privatleuten kann man einen Darlehensvertrag auch einfach mündlich schließen. Ihnen kommt es mit dem schriftlichen Vertrag maßgeblich auf die Beweisbarkeit der getroffenen Vereinbarung an.
Sollte der Darlehensnehmer später einmal den Vertragsschluss bestreiten, so könnten Sie sich auf den schriftlichen Vertrag berufen.
Sollte der Darlehensnehmer gar seine Unterschrift bestreiten, bzw. erklären, dies sei nicht seine Unterschrift, so ließe sich das im Streitfall durch ein gerichtliches graphologisches Sachverständigengutachten klären.
Sie könnten natürlich auch noch weitere Indizien in Zusammenhang mit der Unterschrift auf dem Darlehensvertrag vermerken, z.B. die Personalausweisnummer und Ausstellungsort des PA des Darlehensnhemers. Dies ist jedoch kein Beweis, sondern lediglich ein Indiez für die Korrektheit der Unterschrift.
Gut wäre natürlich auch (als Beweis), wenn ein neutraler Zeuge den Vertragsschluss notfalls bezeugen könnte.
Nun kenne ich den Vorgang und Ihr Verhältniss zum Darlehensnehmer nicht. Sollten Sie allerdings vorab begründete Zweifel oder Bedenken haben, dass es Probleme geben könnte, so ist es oftmals besser, sich erst gar nicht auf ein solches Geschäft einzulassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erst rechtliche Orientierung geben und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
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