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Gebührenrechnung von Anwalt ohne Mandat

3. April 2025 19:57 |
Preis: 30,00 € |

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


21:21

Sehr geehrte Herren, sehr verehrte Damen,

ich brauche Ihren Rat im folgenden Fall. Ich habe einen Anwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht gefragt wie ich vorgehen soll oder was machbar
wäre, da mein behinderter und an Demenz erkrankter Vater sehr große
Summen bei der Wiesbadener Volksbank verloren hatte.

Den Anwalt interessierte es überwiegend um welchen Streitwert es ging,
was ich nicht sagen wollte. Später als dieser nachbohrte, waren 200.000 €
im Raum vom letzten Stand von 2017, dieser Stand ist aber nicht aktuell,
sondern der von 2022. Auch wollte der Anwalt nicht wegen schweren Betruges
gegen die Bank bzw. Bankberater vorgehen.

Es wurde weder gefragt ob der Berater, noch die Bank ihre Aufsichtspflichten
verletzt haben.

Um die Sache überhaupt zu bearbeiten musste ich einen Vorschuss von 1.000 €
zahlen. Dies habe ich leider gemacht.

Jetzt hat mir der Anwalt eine Rechnung ohne Mandatierung von ca. 1.350 €
geschickt, was ich als unfair empfinde, da die zuständige Frau von einer
Erstberatungsgebühr geredet hatte. Sie wollte noch weitere Dokumente
zugeschickt bekommen, was ich gemacht habe.

Sie meinte, daß es umfangreich und 160 Dokumente hätte in der Akte und
das nun weiter über eine Erstberatung rausgehen würde. Mir gefällt das ganze
nicht und fühle mich hinters Licht geführt. Der Anwalt ist selbst Mitlgied in der
Rechtsanwaltskammer Kassel.

D.h. jegliche Beschwerden wären eventuell fruchtlos... :-( Ich wäre dankbar
für eine weiterführende Hilfe.

3. April 2025 | 20:32

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Ob die Rechnung gerechtfertigt ist, hängt davon ab, welche Art der Tätigkeit Sie konkret mit dem Anwalt vereinbart haben. Wenn lediglich eine Erstberatung vereinbart war, dürften nicht mehr als 250 € verlangt werden, wenn Sie selbst Verbraucher sind.

Wenn vereinbart worden ist, dass der Anwalt Sie außergerichtlich vertritt, bestimmen sich die Gebühren nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 200.000 € ist eine Rechnung in der genannten Höhe wiederum nachvollziehbar.

Nach Ihrer Schilderung könnte es sein, dass zunächst nur eine Erstberatung vereinbart wurde. Dann wäre lediglich eine Gebühr von maximal 250 € gerechtfertigt und der Anwalt müsste Ihnen einen Teil des Vorschusses erstatten.

Ich empfehle Ihnen, dass Sie den zuletzt geforderten Betrag nicht zahlen. Sie sollten zunächst eine Überprüfung bei der Anwaltskammer Kassel beantragen. Die Anwaltskammern bieten kostenfreie Schlichtungsverfahren an und prüfen in diesem Zusammenhang häufig Gebührenfragen. Allerdings ist der Anwalt nicht verpflichtet, daran teilzunehmen. Die Kammer wird ihn aber über Ihre Beschwerde informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Falls das Ganze keinen Erfolg hat, können Sie überlegen, ob Sie einen anderen Anwalt beauftragen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 3. April 2025 | 20:57

Hallo sehr geehrter Herr Dr. Ahmadi,

ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort. Die 200.000 € waren
der Stand von 2017 und der von 2022 war 0 €. Darf der Anwalt also
selbst den Streitwert festlegen ? Wenn ich gesagt hätte, 20.000 €
wäre es besser gewesen. Beide Banken haben die Konten gekündigt.

Der Bankberater hat meinen Vater ruiniert und auch wider besseren
Wissens nicht aufgehalten und gesehen, daß dieser nicht mehr geistig
gesund war. Ich bin am Boden zerstört. Die 1.350 € sind eigentlich nur
ein weiteres Problem nun. Das der Bankberater auch Pflichten hatte, hat
dieser Anwalt komplett ignoriert und übersehen. Bei Bank- und Kapitalmarkt-
recht habe ich leider keinen geeigneten Anwalt der sich der Sache erstmal
annehmen würde ohne einen Vorschuß zu verlangen. Natürlich würde ich
im Erfolgsfall diesen bezahlen.

Nur bin ich finanziell stark geschwächt durch das was der Bankberater
angerichtet hat. Insgesamt ist ein Volumen von 1.100.000 € seit 2004
verschwunden. Es ist fatal und habe eigentlich fast jegliche Hoffnung
verloren. Das schlimme ist, es widerfährt einem Unrecht und wenn
man versucht, das auszugleichen, zahlt man Geld dafür ohne echte
Hilfe zu bekommen was den Schaden nur vergrößert.

Ich werde das von Ihnen angegebene Verfahren nutzen. Danke !

viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. April 2025 | 21:21

Sehr geehrter Fragesteller,



vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich verstehe, dass die Situation für Sie äußerst belastend ist, und ich hoffe, Ihnen mit den folgenden Informationen weiterhelfen zu können.



1. Streitwertfestlegung: Der Streitwert wird in der Regel durch den Anwalt auf Basis der Informationen festgelegt, die ihm zur Verfügung stehen. Es ist jedoch wichtig, dass der Streitwert realistisch und nachvollziehbar ist. Wenn der Anwalt den Streitwert zu hoch angesetzt hat, könnte dies die Gebühren unnötig in die Höhe treiben. Sie haben das Recht, eine Erklärung zu verlangen, wie der Anwalt den Streitwert ermittelt hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Streitwert zu hoch angesetzt wurde, können Sie dies anfechten.



2. Pflichten des Bankberaters: Ein Bankberater hat die Pflicht, im besten Interesse des Kunden zu handeln und ihn über Risiken aufzuklären. Wenn Ihr Vater aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage war, fundierte Entscheidungen zu treffen, hätte der Bankberater dies berücksichtigen müssen. Es könnte sich lohnen, die Möglichkeit einer Klage wegen Pflichtverletzung zu prüfen, insbesondere wenn der Bankberater wider besseren Wissens gehandelt hat.



3. Finanzielle Belastung: Ich verstehe, dass die finanzielle Belastung durch die Anwaltskosten eine zusätzliche Herausforderung darstellt. Es gibt jedoch Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten, wie z.B. Prozesskostenhilfe, wenn Sie die finanziellen Voraussetzungen dafür erfüllen. Dies könnte Ihnen helfen, die Anwaltskosten zu decken, ohne dass Sie im Voraus zahlen müssen.



4. Weiteres Vorgehen: Es ist gut, dass Sie das Verfahren bei der Anwaltskammer in Betracht ziehen. Dies kann Ihnen helfen, die Angemessenheit der Anwaltsrechnung zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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90443 Nürnberg
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