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Gebrauch Privathandy für den Job

9. Mai 2009 18:03 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte damen und Herren,
ich benutze schon seit Jahren mein Privathandy für den Job, da ich ab und an im Außendienst bin. Ich kann die Kosten der geführten Gespräche abrechnen, aber es wird nicht anteilig die Grundgebühr übernommen, mit der Begründung, ich hätte diese Kosten ja sowieso. Ist das so rechtens? Nun habe ich einen neuen Vertrag inkl. 60 Freiminuten. Wenn diese für den Job genutzt werden und ich daher dann privat mehr zahlen muß, finde ich das nicht ok. Was kann ich tun? Ein Geschäftshandy wird mir verwehrt, obwohl alle Mitarbeiter, die auch teilweise im Außendienst tätig sind ein Geschäftshandy besitzen.

9. Mai 2009 | 19:55

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Die Kosten für die geführten Gespräche gehören zu denjenigen Auslagen, die der Arbeitsausführung selbst dienen. Diese Kosten sind erstattungsfähig. Anspruchsgrundlage ist § 670 BGB .

Bei der Grundgebühr handelt es sich um "Sowieso-Kosten", also um Kosten, die Ihnen in jedem Fall entstehen, wenn Sie privat einen Mobilfunkvertrag abschließen. Mit der Arbeitstätigkeit haben diese Kosten nichts zu tun, so daß der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet ist, Aufwendungsersatz zu leisten.


2.

Hinsichtlich der Freiminuten werden Sie, wenn Sie diese für die Arbeitstätigkeit "verbrauchen", keinen Ersatz verlangen können, da während der Nutzung der Freiminuten keine Gesprächskosten (für den Arbeitgeber) entstehen.


3.

Warum Ihnen ein Geschäftshandy verwehrt wird, ergibt sich aus dem Sachverhalt nicht. Gründe, weshalb der Arbeitgeber verpflichtet sein sollte, Ihnen ein Handy zur Verfügung zu stellen, sind daher nicht ersichtlich.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 11. Mai 2009 | 18:24

Sehr geehrter Herr Raab,
darf ich mich weigern, das Handy geschäftlich zu nutzen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Mai 2009 | 18:52

Sehr geehrte Fragestellerin,

aufgrund des geschilderten Sachverhalts sehe ich keinerlei Verpflichtung, Ihr Handy zu Geschäftszwecken einzusetzen.

Deshalb können Sie dem Arbeitgeber mitteilen, daß Sie Ihr Handy nicht mehr beruflich nutzen werden.

Etwas anderes könnte sich nur ergeben, wenn es zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber eine abweichende Vereinbarung gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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