Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie schriftlich haben, dass Gebühren nicht erhoben werden, so ist das bindend. Wenn nun nachgefordert wurde, so müssen Sie unbedingt Einspruch einlegen.
Da müssen Sie das Schreiben einreichen, was Sie erhalten haben und Ihre Belege.
Beachten Sie die Frist. Da es ein Bescheid ist, wäre der ohne Einspruch rechtskräftig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Den Brief von der GEZ über die Befreiung scheine ich nicht mehr zu haben. Ich habe aber noch die Befreiungen vom Jobcenter. Kann ich den Zeitraum der Befreiung durch das Jobcenter abziehen, oder muss ich nun den gesamten Betrag zahlen?
Den Brief können Sie nochmal von der GEZ anfordern. Solange kein neuer Bescheid ergeht, können Sie nichts abziehen - daher Einspruch einlegen, dann wird eine neue Zahlung festgelegt. Ein Einspruch hemmt jedoch ggf. nicht die Pflicht zur Zahlung, daher auch mitteilen, dass Sie solange die Zahlung aussetzen, bis der endgültige Bescheid ergeht.
Viel Erfolg.