Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
1) Muss ich die Gebühr nachbezahlen?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Gebühr für den Zweitwohnsitz nicht verfassungskonform ist. Wenn Sie Widerspruch gegen den Bescheid von damals eingelegt haben, so müsste die Behörde nun entsprechend entscheiden, dass der damalige Bescheid rechtswidrig war. Wenn Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, ist es etwas komplizierter. Dann sollten Sie dennoch angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch einmal die GEZ anschreiben, dass Sie um Stornierung bitten. Falls eine Vollstreckung erfolgen sollte, so müssen Sie hiergegen Vollstreckungsgegenklage erheben. Unabhängig davon sind Bescheide aus 2014 ggf. verjährt.
Falls es noch neuere Bescheide gibt, so müssen Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Auch, falls Sie die unter 3. erwähnte Befreiung wider Erwarten nicht erhalten sollten.
2) wenn leider ja, kann ich damit warten, bis ich die Befreiung erhalten habe?
(ja)
3)Erstwohnsitz ist die meiner Familie. Den Zweitwohnsitz habe ich wegen meiner Arbeit. Bin ich jetzt befreit, oder nicht?
Sie müssen das nun explizit beantragen und müssten befreit werden.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 30.10.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwältin Brigitte Draudt
Hauptstraße 3
64665 Alsbach-Hähnlein
Tel: 06257-506060
Web: http://www.kanzlei-diefenbach.de
E-Mail: