Sehr geehrter Fragesteller,
die Formulierung ist in Ordnung. Die Formulierung "als Entschädigung für den betriebsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes" stammt noch aus früheren Jahren, in denen eine andere Versteuerungsregelung für Abfindungen galt und wird daher auch heute noch gerne verwendet, ist allerdings nicht zwingend.
Soweit der Arbeitgeber die Versteuerung nicht nach § 34 EStG
("Fünftelregelung") vornimmt (was aber regelmäßig der Fall ist), können Sie dies im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung nachholen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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