Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Grundlage für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis nach der FeV ist gem. §1 der Wohnsitz im Inland. Diesen Wohnsitz haben Sie ja gerade nicht.
Sie schreiben auch, dass Sie einen italienischen Führerschein besitzen.
Somit befahren Sie Deutschland mit Ihrem ausländischen Führerschein. Dies ist auch - zumal Italien zur EU gehört - möglich.
Allerdings bestehen hier Einschränkungen: Sofern dieser Führerschein noch gültig ist, dürfen Sie diesen benutzen, es sei denn, Ihnen wurde in Deutschland (!) die Fahrerlaubnis entzogen. Dies kann sein, wenn Sie also aufgrund Ihres früheren Wohnsitzes und der erheblichen Verstösse diesen im Inland verloren haben.
Dann dürfen Sie auch nicht mit dem italienischen Führerschein in Deutschland fahren.
Da Sie dies jedoch aufgrund Ihrer Tätigkeit weiter tun müssen, müssen Sie wohl oder übel dafür sorgen, dass Sie die MPU bestehen. Diese können Sie auch in Italien absolvieren und in Deutschland nachweisen. Informieren Sie sich daher, wie Sie dies ggf. in Italien nachholen. Hier ist nämlich Vorsicht geboten, da nicht unbedingt alles anerkannt ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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