Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
1)
Hier ist keine Sperrfrist verhängt worden, da Ihr Partner strafrechtlich nur verwarnt worden ist. Dies hat aber keinen Einfluss darauf, dass die auf der verwaltungsrechtliche Ebene von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde entzogene Fahrerlaubnis erst nach Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens neu erteilt wird.
2)
Wenn die Ihnen bekannten Wohnsitzanforderungen auch tatsächlich erfüllt werden, kann eine Fahrerlaubnis etwa in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworben werden, welche dann auch in Deutschland anerkannt wird.
3)
Bei einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis droht eine Bestrafung gemäß § 21 StVG
. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle kann in Erfahrung gebracht werden, ob eine Fahrerlaubnis besteht. Bezüglich MPU müssen die Polizeibeamten gar nicht prüfen.
4)
Durch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist „the right to drive" verloren gegangen, weshalb auch die ursprüngliche ausländische Fahrerlaubnis nicht mehr gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 25.07.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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Vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung Herr Böhler.
Können Sie bitte nochmal spezifisch zu Punkt 2,3, 4 und einer Ergänzung Stellung nehmen?
zu2. ich habe Wurzeln in einem anderen europäischen Land und auch eine Immobilien die es möglich machen,
wobei mein Partner diesen nicht als ersten und Hauptwohnansitz ansehen würde, trotzdem machbar?
zu3. würde er eine legale, Fahrerlaubnis aus dem europäischen Ausland bei sich haben,
welche legal - aktuell ausgestellt wurde , könnte diese entzogen/bestraft werden?
zu4. verstehen wir Sie richtig - er darf selbstverständlich NICHT mit seinem alten AuslandsFührerschein fahren auf diesem basiert ja der deutsche Führerschein aber mit einem neu erworbenen Führerschein aus dem Ausland (legal mit Wohnsitz etc.)
augestellt in seinen Händen - darf/dürfte er auch auf deutschen Straßen fahren?
Nachtrag aus dem Dokument: Cases in which Your foreign driving licence doesn´t entitle you to drive:
...
-if, at the time you were issued a driving licence by a non- EU or non-EEA state that has
been exchanged for a foreign EU or EEA driving licence or at the time you were
issued an EU or EEA driving licence on the basis of a driving licence issued by a non-EU
or non- EEA state, you had your residence in the Federal Republic of Germany ...
Darf er also mit neuem Wohnsitz nach dem Vorfall im europäischen Ausland einen
neuen Führerschein machen?
Lange Rede: Auf der Basis der Fakten die Sie kennen, würden Sie sagen, mit Wohnsitz etc.
legalem, neuem erwerben einer Fahrerlaubnis, in einem anderen EU-Land - und einer realen,
normalen Kontrolle - wäre alles legal?
Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
1)
Wenn Ihr Partner sich tatsächlich gemäß dem Wohnsitzerfordernis von 185 Tagen in dem EU-Mitgliedsstaat aufhält, also dort seinen Lebensmittelpunkt und nicht nur Zweitwohnsitz hat, steht dem Erwerb der dortigen Fahrerlaubnis nichts im Wege. Ansonsten kann die hiesige Fahrerlaubnis ggf. die Anerkennung verweigern. Dies geschieht insbesondere in Fällen, in denen weiter an einem Arbeitsplatz gearbeitet wird, von dem ein Pendeln zum ausländischen Wohnsitz unmöglich erscheint.
2)
Wenn die EU-Fahrerlaubnis bei Erfüllung aller Kriterien erteilt worden ist, muss diese hierzulande anerkannt werden. Dann kommt eine Strafbarkeit nicht in Betracht.
3)
Ja, der alte Führerschein ist nicht mehr verwendbar, für die neue EU-Fahrerlaubnis würde das unter 2) Geschriebene gelten.
4)
Ja, siehe 2).
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt