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Diese Antwort ist vom 16.04.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben Recht, dass Sie einen neuen Führerschein nicht in dem Land nutzen dürfen, in dem dieser Ihnen entzogen wurde.
Allerdings sollten Sie beachten, dass zumindest ein Nebenwohnsitz gefordert wird, Sie also irgendwo in Tschechien wohnen müssten. Beachten Sie, dass auch sein kann, dass Sie (auch) in Tschechien steuerpflichtig werden, zumindest mit gewissen Einkünften (ggf. beschränk)t steuerpflichtig sein könnten.
Zudem ist der Führerschein ganz schnell wieder weg, wenn herauskommt, dass der Vermieter eine Gefälligkeit getan hat oder Sie diesen als sogenannter Führerschein-Tourist erworben haben.
Diesbezüglich warnt übrigens selbst die Website!
Ich würde daher sehr Vorsichtig sein und lieber im derzeitigen OWI-Verfahren eine ordnungsgemäße Verteidigung durch einen Anwalt vornehmen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Rückfrage vom Fragesteller
16.04.2018 | 19:58
Ich Möchte ja gar keinen EU Führerschein, mit 185 Tage Wohnsitz usw. meine Frage war ob dieser Kenia Führerschein legal ist wenn ich in Deutschland gesperrt bin ich aber damit nur durch Österreich fahren möchte. Nicht das ich dann angehalten werde und bekomme dadurch ein fahren ohne Fahrerlaubnis
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
16.04.2018 | 20:31
Sie benötigen aber einen EU-Führerschein, da Ihr deutscher Führerschein entzogen wurde und Sie keinen weiteren zweiten Führererschein in Deutschland, wo ja auch Ihr Wohnsitz besteht, erhalten. Also bleibt ja nur der EU-Führerschein!
Sie werden auch in einem anderen Land keine Führerschein erhalten, da Sie dort keinen Wohnsitz haben. Das ist ja gerade das Konzept dieser Websiten.
Daher machen Sie einen Nicht-Eu-Führerschein, der dann in einen EU-Führerschein umgeschrieben werden muss.
Dies hat die betreffende Website auch ausführlich beschrieben.
Um diesen jedoch umschreiben zu lassen, müssen Sie einen Nebenwohnsitz in Tschechien (das Land, das umschreibt) haben, denn sonst wäre ja Deutschland zuständig.
Solange Sie keinen ordnungsgemäßen Führschein haben, dürfen Sie auch nicht in Österreich fahren! Haben Sie diesen, kann sehr schnell der Führerschein entzogen werden, wenn herauskommt, was Sie dort alles vorgetäuscht haben (z.B. Gefälligkeit beim Mietvertrag).
Also viel Aufwand für eine Motorrad-Tour.