Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich kann Ihnen bzw. Ihrem Vater leider keine Sicherheit einer tschechischen Fahrerlaubnis in Aussicht stellen, unabhängig davon, ob er dort 185 Tage oder länger wohnte und arbeitete.
Auch wenn der EuGH mit einigen Entscheidungen, z.B. vom 06.04.2006, das Umgehen einer im Inland erforderlichen MPU durch den Fahrerlaubniserwerb begünstigt, stellen deutsche Gerichte zunehmend auf den Mißbrauchsgedanken ab, so etwa das OVG Weimar, Beschluss v. 29.06.2006, Az. 2 EO 240/06
.
Diese Ansicht wird vor allem durch die sich ändernde Gesetzeslage gestützt. Denn die 3. Führerscheinrichtlinie, mit der der Fahrerlaubniserwerb im Ausalnd zum Zweck der Umgehung einer MPU unterbunden werden soll, wurde am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist seit dem 19.01.2007 in Kraft, muss allerdings noch von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Nach der 3. Führerscheinrichtlinie darf künftig kein Mitgliedsstaat einer Person eine Fahrerlaubnis erteilen und einen Führerschein ausstellen, deren Fahrerlaubnis im Heimatland eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.
Hierdurch wird deutlich, dass auch die Gesetzeslage in der EU künftige MPU-Umgehungen nicht mehr tolerieren will.
Dieser Umstand "motiviert" die Rechtsprechung derzeit daher dazu, quasi im Vorgriff bereits durch eine strenge Auslegung der Mißbrauchskomponente die künftige Rechtslage herbeizuführen.
Man kann diesbezüglich zwar noch nicht von einer gefestigten Rechtsprechung reden, aber die von Ihnen gewünschte Sicherheit ist aufgrund dieser Umstände keinesfalls gegeben.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jens Jeromin
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail: