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Führerschein Probezeit weiterere A-Verstöße nach dem Aufbauseminar

2. April 2016 15:10 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Moosmann

Zusammenfassung

Zum Entzug der Fahrerlaubnis in der Probezeit.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Aufbauseminar, würde ich außerorts mit 25 km/h Geschwindigkeitsübertretung geblitzt. Dies wird eine Empfehlung zur Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung nach sich ziehen, welche allerdings bisher noch nicht angeordnet wurde.
Allerdings wurde ich einen Tag nach der Geschwindigkeitsübertretung erneut geblitzt (ebenfalls ca. 25 kmh zu schnell)
Diese Tat passiert ja aber vor der Anordnung des Verkehrspsychologischen Beratungsgespräches. Führt sie zum Entzug der Fahrerlaubnis oder nicht, weil die Tat noch vor der Anordnung des Beratungsgespräches stattfand?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1.
Nach Ihren Angaben haben Sie in der Probezeit erfolgreich an einem Aufbauseminar teilgenommen.

Anschleßend sind Sie 2 mal mit überhöhter Geschwindigkeit von je 25 km/h geblitzt worden.

2.
Nach § 2a Abs. 3 STVG hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Geschwindigkeitsüberschreitungen um 25 km/h dürften zwar weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen sein.

Da Sie zwei weitere Zuwiderhandlungen begangen haben, dürfte dies zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Dass die erste Zuwiderhandlung vor der Anordnung des Beratungsgesprächs stattfand, spielt leider keine Rolle.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu können.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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