Fristlose Kündigung Kooperationsvereinbarung
Seit 1,5 Jahren arbeite ich als selbständiger Partner innerhalb eines Netzwerkes selbständiger Arbeitsvermittler. Seit dem führe ich alle Geschäfte innerhalb des Netzwerkes durch, nutze unter Kostenbeteilung eine Datenbank, eine Homepageseite, Email-Adressen, Papiere, Werbung etc. unter gemeinsamen Namen. Dafür habe ich eine Eingangsgeldleistung bezahlt und laufende Provisionen zu entrichten. Mein Nutzen: Im Netzwerk mit Partner zu kooperieren. Alle Kunden wurden von mir selbst eingebracht. Die erzielten Umsätze müssen gemeldet werden, und Provisionen dann abgeführt werden. Die Meldung sollte jeweils zum 01. und 15. eines Monats erfolgen. Gemeldet sollen die Honorarzahlungseingänge. Ein Verstoß stellt einen Grund für eine fristlose Kündigung, laut Vereinbarung, dar.
Mir wurde nun von der einen auf die andere Minute gekündigt. Alle Rechte, Email-Adresse, Datenbanken, Homepageseite wurde sofort aufgehoben. Allen Partnern wurde verboten mit mir in Kontakt zu kommen. Alle Prozesse wurden umgeleitet. Alle Rechte aberkannt, Pflichten sollten noch gültig sein. Grund: Ich hätte Zahlungseingänge nicht gemeldet. Richtig ist: Kein Zahlungseingang ist auf mein Konto eingegangen, ohne dass diese nicht sofort überwiesen worden wären. In zwei Fällen hat es zu Verzögerungen bei den Zahlungseingängen geführt, die nicht in meiner Verantwortung lagen. Die Schuld wurde mir angelastet, und verbreitet wurde, ich hätte vorsätzlich falsch gehandelt, oder gar Geldeingänge absichtlich nicht gemeldet. Mein Name wurde in Verruf gebracht. Interne Daten, die ich in die Datenbank einpflegen musste, für eigene Zwecke verwendet. Kunden informiert und an neue Adressen weitergereicht. Als Teamleiter hatte ich zudem zwei neue Partner in das Netzwerk geholt und intensiv eingearbeitet. Dies war für mich eine Investition in die Zukunft. Diese neuen Partner, deren Teamleiter ich nun war, mit Provisionsberechtigung, wurden nun mir aberkannt. Geldeinkünfte bekommt nun der, der mir gekündigt hat. Nun habe ich sogar erfahren, dass schon zu Beginn des Jahres Unwahrheiten über mich verbreitet wurden. Interne Daten aus der Datenbank wurden angeblich überprüft und ich hätte scheinbar Kunden anderer Partner, hinter deren Rücken, bearbeitet und Geldleistungen daraus gezogen. Ich selbst wurde über diese "Prüfung" nicht informiert. Die Unwahrheiten stehen bis dato im Raum. Die Kollegin hat sich dann ein Herz gefasst und mich dann doch noch selbst gefragt, jedoch nach ca. einem halben Jahr erst. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Kooperationen wurden damit verhindert, die Synergie also, "die Synergie", die ja gerade der Grund meines Eintretens in das Netzwerk gewesen ist und für die ich Provision gezahlt habe. Welchen Schadenersatz kann ich geltend machen? Ich habe vorsorglich ein Einschreiben geschickt. Schadenersatz habe ich mir vorbehalten. Ich habe den Gründer aufgefordert, Unwahrheiten mir persönlich gegenüber und öffentlich richtig zu stellen. Bisher ohne Erfolg. Auf die Frage, was ich nun arbeiten sollte, sagte man mir schriftlich, dass ich nun Taxi fahre oder Zeitung austragen könne. Ich habe, um meine Existenz zu sichern erst einmal einen Betrag pro Arbeitstag pauschal veranschlagt, da ich ja erst mal keine Firmierung, keine Visitenkarten, keine offizielle Email mehr habe. Und alle geschalteten Anzeigen gehen an die ausgeschaltete Emailadresse. Eingehende Unterlagen darf ich nicht mehr verwenden. Gerade habe ich ein Büro neu bezogen, deren Kosten ich mit mehreren Partnern geteilt habe. Die sind nun abgesprungen. Bitte um eine erste Information. Vielen Dank.
Eingrenzung vom Fragesteller
19. Juni 2006 | 19:01
Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der enormen Bedeutung der dargestellten Angelegenheit sollten Sie über eine Erhöhung des Einsatzes auf mindestens 130 EUR nachdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Weber
Rechtsanwalt