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Fristlose Kündigung Gewerblicher Mietvertrag

4. Februar 2015 10:09 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe ein Grundstück gekauft wo mehrere Hallen gewerblich vermietet sind. Und ein Mieter hat für Dezember 2014 keine Miete gezahlt. Für die darauf folgenden Monate (Januar - Februar 2015) hat er Miete gezahlt. Er hat bereits 2 Mahnungen erhalten und dafür auch Mahngebühren. Er wurde sogar darauf angesprochen und hat gesagt das er es weiß aber das wars auch schon. Er hat sogar gesagt das er das Geld überweisen wird aber es ist wieder nur eine Miete gekommen. Nun möchte ich Ihn fristlos kündigen. Im Mietvertrag steht das der Vermieter aus wichtigem Grund Kündigen kann wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit einem Betrag rückständig ist, der eine Monatsmiete übersteigt. Nun bezahlt er aber immer nur die eine Miete und hängt mit einer hinterher. Kann ich nun durch die Mahnkosten, womit ja die Miete überstiegen wird, den Mieter fristlos kündigen? Oder alleine auch schon dafür das er die Miete immer wieder verschleppt? Und was ist dann wenn er sich weigert auszuziehen? Wie lange dauert eine Räumungsklage? Ich möchte Ihn unbedingt raus haben da er auch als Mensch kein netter Typ ist.

Vielen Dank im voraus.

4. Februar 2015 | 11:25

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:




Frage 1:
"Kann ich nun durch die Mahnkosten, womit ja die Miete überstiegen wird, den Mieter fristlos kündigen?"



Nein.


Nach § 543 I, II Nr. 3 BGB kann dann fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist.


Die Mahnkosten gehören so gesehen nicht zur Miete (Hauptforderung), sondern ist eine reine Nebenforderung. Erst in dem Moment in dem die Mietzahlung selbst den Betrag von einer Monatsmiete übersteigt, kann nach § 543 I, II Nr. 3 a Alternative 1 BGB gekündigt werden.






Frage 2:
"Oder alleine auch schon dafür das er die Miete immer wieder verschleppt?"



Dies ist grundsätzlich möglich ( siehe z.B. BGH, VIII ZR 301/10 ) .

Sie sollten aber zuvor den Rückstand abgemahnt und die fristlose Kündigung angedroht haben.





Frage 3:
"Und was ist dann wenn er sich weigert auszuziehen? Und was ist dann wenn er sich weigert auszuziehen? Wie lange dauert eine Räumungsklage?".



Eine Räumungsklage dauert je nach Auslastung des Gerichts ca. 5 -12 Monate.




Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

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