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Oredentliche Kündigung bei Hohen Überstunden & Urlaubsanspruch

15. Mai 2023 10:39 |
Preis: 35,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Ich habe aktuell (15.05.2023) ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit gesetzlicher Kündigungsfrist und möchte zum 01.07.2023 ein neues Arbeitsverhältnis eingehen. (jeweils 40h Arbeitszeit pro Woche)
Gleichzeitig habe ich 132 Überstunden und 30 restliche Urlaubstage für dieses Jahr.

Nun zu meiner Frage:
Kann ich -unabhängig von Nebenerwerbsklauseln- ein zweites Arbeitsverhältnis zum 01.07.2023 beginnen und das aktuelle, erste Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt (nach ablauf der übrigen Urlaubstage und Überstunden) kündigen. Sprich, dass ich zum 15.08.2023 kündige, weil ich noch 30 Tage Uralub besitze.

Hintergrund der Frage:
Arbeitskollegen sind der Meinung, dass man nur ein sozialversicherungspflichteges, Vollzeitarbeitsverhältnis haben könne. Ich möchte jedoch bis zum 30.06.2023 verschiedene Aufgaben übergeben und möchte dann einfach für die ersten zwei Monate doppeltes Gehalt erhalten, im Gegensatz dazu, dass ich 2 Monate nutzlos zu Hause sitze.

15. Mai 2023 | 12:21

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Kann ich -unabhängig von Nebenerwerbsklauseln- ein zweites Arbeitsverhältnis zum 01.07.2023 beginnen und das aktuelle, erste Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt (nach ablauf der übrigen Urlaubstage und Überstunden) kündigen. Sprich, dass ich zum 15.08.2023 kündige, weil ich noch 30 Tage Uralub besitze."

Grundsätzlich wäre das hier schon möglich, aber zweckmäßig erscheint mir das nicht, weil Sie ab dem Zeitpunkt der zweiten Vollbeschäftigung im ersten Arbeitsverhältnis nach Steuerklasse 6 besteuert würden.

Sinnvoller erscheint daher das Vorgehen, das 99,9 % der von so einem Fall betroffenen Arbeitnehmer wählen würden, namentlich also Kündigung zum 30.6.23 und sich darüber hinausgehende Urlaubstage wie Überstunden auszahlen lassen.

Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Raphael Fork

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