Frist Erbausschlagung
| 08.02.2007 19:22
| Preis:
***,00 € |
Guten Abend,
meine Schwiegermutter hat das Erbe ihrer Tochter ausgeschlagen.
Jetzt ist gesetzlich meine Frau (also die Schwester der Verstorbenen) die gesetzliche Erbin. Ich weiss, dass für einen Erben, der erst durch die Ausschlagung einer zunächst zur Erbschaft berufenen Person Erbe geworden ist, die Frist mit Kenntnis von dieser Tatsache beginnt. Die Frage ist: Beginnt diese Frist mit Eingang des Anschreiben des Nachlassgerichtes? Diese Frage ist deshalb sehr wichtig, weil die Vermögensverhältnisse sehr undurchsichtig sind (hohe Schulden, aber auch Immobilienbesitz)und wir einfach Zeit benötigen.
Meine Schwiegermutter hat am 12. Januar 07 das Erbe ausgeschlagen, die Mitteilung vom Nachlassgericht kam heute. Ist es glaubhaft zu sagen, wir wissen es erst seit heute, auch wenn der Wohnort der gleiche ist?
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