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Freiwillige Mietbürgschaft

24. Februar 2025 10:24 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


11:14

Guten Morgen, ich habe eine Frage zu einer Freiwilligen Mietbürgschaft.

Wenn ich eine Freiwillige Mietbürgschaft abschließe, hafte ich für alle Kosten im Falle der Nichtzahlung der Miete und der Nebenkosten, ohne jegliche Begrenzung.

Wenn es zum Beispiel Feuer ausbricht und die Wohnung komplett zerstört wird, hafte ich mit meiner Bürgschaft auch für solche Schäden oder beschränkt sich meine Bürgschaft nur auf die Nichtzahlung von Miete und Nebenkosten?
Für welche weiteren Kosten kann ich außerhalb der Miete und der Nebenkosten in Anspruch genommen werden?

24. Februar 2025 | 10:55

Antwort

von


(24)
Königsau 3
59555 Lippstadt
Tel: 02941 / 8288520
Web: https://www.ferkinghoff-rebbert.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haften mit Ihrer Bürgschaft für die Sachen für die der Mieter selbst haftet. Sprich, wird die Miete nicht gezahlt oder Dinge vom Mieter beschädigt sind Sie mit in der Haftung. Erfüllt der Mieter also die Forderungen des Mieters nicht, kann der Vermieter sich an Sie zur Erfüllung seiner Ansprüche wenden.

Für die Dinge, die nicht in die Haftung des Mieters fallen haften auch Sie nicht. Ein Feuer, welches nicht durch den Mieter verursacht wurde und die Wohnung zerstört ist für Sie daher irrelevant. Dinge die der Mieter in der Mietwohnung zerstört oder beschädigt wären aber ggf. von Ihnen zu ersetzen wenn der Mieter dies nicht tut.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 24. Februar 2025 | 11:08

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Was ist, wenn sich beispielsweise herausstellt, dass der Brand durch fahrlässiges Verhalten verursacht wurde, z. B. wenn man den Backofen einschaltet, dann einkaufen geht und zu spät zurückkommt und der Backofen den Brand verursacht?
Haftet man in diesem Fall auch für den am Gebäude entstandenen Schaden?
Welche Art von Versicherung können Sie empfehlen, um die Haftung für solche Ereignisse zu vermeiden?
Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Februar 2025 | 11:14

Der Mieter haftet nur für grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz. In Ihrem Beispiel würde ich davon nicht ausgehen. Ein Klassiker wäre die unbeaufsichtigte Kerze.
In dem Fall würde man für alle Schäden am Gebäude haften.
Es bietet sich für den Mieter an eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ihr Risiko können Sie meiner Kenntnis nach nicht versichern.

ANTWORT VON

(24)

Königsau 3
59555 Lippstadt
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