ich habe am 27.11.2020 meinen Arbeitsvertrag als Werkstudent fristgerecht gekündigt.
Daraufhin wurde ich ab dem 01.12.2020 für die Dauer der Kündigungsfrist bis zum 15.12.2020 unter Abgeltung bestehender Resturlaubsansprüche unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Im Schreiben über die Freistellung stehen keine Details, ob es sich um bezahlte/unbezahlte Freistellung handelt.
Am 11.01.2021 habe ich den Restlohn überwiesen bekommen, dieser deckt allerdings nur den Anspruch auf bezahlten Urlaub dar.
Neben den bezahlten Urlaubstagen hätte ich 5 weitere Arbeitstage, an denen ich meine Arbeitsleistung hätte anbieten können.
Der Wortlaut im Arbeitsvertrag ist der Folgende: Nach Ausspruch einer Kündigung hat der Arbeitgeber das Recht, aber nicht die Pflicht, den Studenten für die Dauer der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung eventuell bestehender Überstundenausgleichsansprüche freizustellen, sofern nicht vorrangige Interessen des Studenten entgegenstehen.
Nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber ist die Meinung, dass es sich in dem Paragraphen des Arbeitsvertrages um das Recht zur Zahlung des Lohns während der Freistellung handelt und nicht um das Recht, den Studenten freizustellen.
Habe ich Anspruch auf die Zahlung des Lohns, den ich in der Zeit hätte verdienen können, wenn ich nicht freigestellt worden wäre? Und wenn ja, wie gehe ich am besten vor?
gerne möchte Ihre Beratungsanfrage wie folgt beantworten:
Während einer Freistellung für die Zeit zwischen Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist besteht grundsätzlich der Lohnanspruch fort. Insoweit ist also die Äußerung des Arbeitgebers, er könne entscheiden, ob er Lohn zahlt, oder nicht, unzutreffend. Tatsächlich kann er wählen, ob er Sie nach erfolgter Kündigung freistellt, oder nicht. Der Lohnzahlungsanspruch steht allerdings nicht in seinem Ermessen.
Sie sollten daher den Arbeitgeber schriftlich unter Fristsetzung dazu auffordern, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß unter Beachtung oben genannter Grundsätze abzurechnen. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung, sollten Sie Unterstützung benötigen.