Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Generell lässt sich Ihre Frage eigentlich nicht beantworten. Das Strafmaß hängt nämlich von einer Fülle Faktoren ab. So sind Vorstrafen, Begehungsart und Umstände der Tat mitentscheident.
Im "normalen" Fall, ist mit einer Freiheitstsrafe bei Betrug aber in etwa ab einer Betrugssumme von 10.000,- Euro zu rechnen.
Sollte sich der Täter geständig zeigen, wird dies jedoch positiv berücksichtigt.
Gern bin ich Ihnen im weiteren Verfahren behilflich. Sie können mich dazu unter www.net-rechtsanwalt.de kontaktieren. Hier kann auch im Rahmen einer Akteneinsicht (Online- Akteneinsicht) die Sach- und Rechtslage vorab kostengünstig eingeschätzt werden.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
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