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Franchisevertrag

30. Oktober 2006 12:56 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige die Gründung einer Hundeschule im Rahmen eines Franchisevertrages. Meine Fragen zum Franchisevertrag:

Was bedeutet bzgl. der Pflichten des Franchisenehmers, eine Klausel "die im Rahmen der eingeräumten Rechte persönlich unter Einsatz seiner gesamten Arbeitskraft, soweit dies erforderlich ist, in vollem Umfang auszuüben und zu nutzen".

Bedeutet dies, ich darf sonst überhaupt nix mehr beruflich machen, z. B. ein Fachbuch zu einem anderen Thema schreiben oder meinen selbständigen Mann im Büro unterstützen?

Im Vertrag heisst es, das zum Fortbestand des Franchisebetriebes im Falle von Betriebstörungen, insbesondere Krankheit, der Franchisenehmer "alle gesetzlich vorgeschriebenen, sowie zusätzlich erforderliche Versicherungen" abschließen muss. Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben und welche zusätzlich erforderlich?

Bedeutet dies, ich muss eine Versicherung abschließen, die im Krankheitsfall dem Franchisegeber den Einnahmeausfall ersetzt?

Ich bedanke mich für Ihre Antwort im voraus.

30. Oktober 2006 | 13:11

Antwort

von


(2929)
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Sehr geehrte Ratsuchende,


hier wäre es interessant, den Vertrag komplett zu prüfen. Zum einen ist nicht so ganz ersichtlich, welchen Vorteil ein solcher Vertrag für Sie haben soll, da eine Hundeschule meistens immer örtlich gebunden ist und die Vorteile des Franchisevertrages so nicht unbedingt erahnt werden können.

Daneben halte schon diese beiden Punkte für nicht unproblematisch:

Klausel 1
Hiermit wird Ihnen -lösgelöst von der Prüfung des gesamtvertrages- untersagt, Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen. Dieses ist im Krankheits- und Urlaubsfall sicherlich nicht unproblematisch, so dass ich schon deshalb von einer solchen Klausel abraten würde.

Sie können zwar nebenberuflich und erst Recht privat daneben tätig werden, sofern die Belange des Vertragspartners nicht tangiert werden; allerdings ist eher das Wort "persönlich" hier problematisch.

Klausel 2
Gesetzlich vorgeschrieben sind für den von Ihnen beabsichtigten Betrieb keine Versicherungen; Ratsam wären immer die Betriebshaftpflicht und die Betriebtsrechtsschutzversicherung.

Diese Klausel halte ich aber auch deshalb für höchst problematisch, da eben nicht die genau geforderten Versicherungen aufgezählt sind. Weichen die Meinungen nun bezüglich der "zusätzlich erforderlichen Versicherungen" ab, könnte nach dieser Klausel der vertragspartner ggfs. den Abschluss weiterer Versicherungen fordern.

Da dieses sicherlich auch bei der wirtschaftlichen Kakulation eine wesentliche Rolle spielt, halte ich eine solch unbestimmte Verpflichtung für äußerst kritisch.

Hier sollten Sie daher den gesamten Vertrag -und bitte vor Unterschrift- komplett prüfen lassen. Es ist nicht ratsam, zwei Klauseln lösgelöst von Gesamtwerk zu prüfen, zumal bereits diese Klauseln geeignet sind, eine Übervorteilung anzunehmen.

Faxen Sie ihn mir doch einmal zu, so dass wir dann ggs. deshalb noch einmal telefonieren können.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

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