Ich und meine Freundin erwarten im Dezember ein Kind. Da wir nicht verheiratet sind muss ich ja die Vaterschaft anerkennen. Meine Frage wenn ich sie jetzt vor der Geburt anerkenne und sich dann nach der Geburt irgendwann raustellen würde, dass ich doch nicht der Erzeuger bin die Möglichkeit gibt die Vaterschaft wieder zu annullieren. Oder würde de es diese Möglichkeit nicht mehr geben? Mfg
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Wenn Se als Vater eingetragen sind, müssten Sie die Vaterschaft anfechten. Dies ist ein kompliziertes Verfahren das auch emotional für alle Beteiligten sehr belastend ist. Wenn Sie Zweifel an Ihrer Vaterschaft haben, sollten Sie die Sache vor Ihrer Eintragung klären.
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