Sehr geehrter Ratsuchender,
die Vaterschaft können Sie binnen zwei Jahren gerichtlich anfechten, wobei die Frist mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem Sie von den Umständen erfähren, die gegen die Vaterschaft sprechen, hier also nach dem Testergebnis.
Dabei ist das Amtsgericht aber nicht gehalten, sich an dieses Anerkenntnis von Kindesmutter und vermutlichem Vater zu halten, sondern kann und wird sicherlich ein weiteres Gutachten einholen lassen, mit dem dann die Vaterschaft ausgeschlossen wird.
Allerdings werden Sie diese Erklärung mit in den Prozess einfließen lassen können, da der Test ja mit Einverständnis der Mutter gemacht worden ist, so dass damit dann auch das Gericht diese Anfechtungsumstände erkennen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
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Sehr geehrter Ratsuchender,
eine sicherlich interessante Nachfrage, die aber das Ergebnis der Erstantwort nicht ändert.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sollten eventuell bestehende Probleme beim Gebühreneinzug beseitigen, damit es nicht zu einer Ausweitung kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle