Sehr geehrter Fragesteller,
auf der Grundlage des von IHnen mitgeteilten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatztes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1. Ein Pflichtteil kann erst nach dem Tod des Erblassers eingefordert werden, da er erst mit dem Tod fällig wird. Im Übrigen haben Sie als Enkel keinen Pfichtteil,wenn Ihre Mutter bei Tod der Großmutter noch lebt, da Ihre Mutter Sie von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt.
2. Ihnen steht nichts vom Verkaufspreis zu.
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