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Frage zu Pflichterbteil

13. August 2007 19:16 |
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Erbrecht


Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage:

Meine Großeltern haben nach dem Krieg ein Haus gebaut, welches vor 5 Jahren auf meine Mutter überschrieben wurde. Mein Vater ist seit 1987 tot, mein Großvater seit 1993. Ich bin der einzige Enkel. Meine Mutter lebt in einer Lebensgemeinschaft, hat jedoch nicht mehr geheiratet. Das Haus hat einen Verkehrswert von 200.000 Euro.

Frage 1: Steht mir als Enkel jetzt schon (also noch vor dem Verkauf des Hauses) ein Pflichterbteil zu? Wie könnte ich diesen einfordern?

Frage 2: Wenn meine Mutter nach dem Tod der Großmutter das Haus verkauft, wieviel steht mir dann vom Verkaufspreis zu?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Sehr geehrter Fragesteller,

auf der Grundlage des von IHnen mitgeteilten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatztes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

1. Ein Pflichtteil kann erst nach dem Tod des Erblassers eingefordert werden, da er erst mit dem Tod fällig wird. Im Übrigen haben Sie als Enkel keinen Pfichtteil,wenn Ihre Mutter bei Tod der Großmutter noch lebt, da Ihre Mutter Sie von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt.

2. Ihnen steht nichts vom Verkaufspreis zu.

FRAGESTELLER 29. September 2025 /5,0
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