Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Grundsätzlich besteht in Ehesachen Anwaltszwang. Hierzu zählt auch die Scheidung. Der Antragsgegner (Beklagte) muss nicht unbedingt einen RA bestellen. Jedoch kann er dann auch keine wirksamen Prozesshandlungen vornehmen.
Ein Anwalt kann nicht für beide Seiten (Antragsteller und Antragsgegner) zum Prozessbevollmächtigten bestellt werden.
Wenn Sie Kosten sparen wollen, dann sollten Sie die vermögensrechtliche Seite außergerichtlich klären.
Die Onlineberatungen sind eine feine Sache wenn es darum geht einen ersten Wegweiser zu erhalten. Zu einem gerichtlichen Verfahren sollte eigentlich der Rechtsanwalt vor Ort konsultiert werden. Sie sollten auf jeden Fall einen familienrechtlich orientierten Kollegen/in aufsuchen.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18
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Web: https://www.ra-boukai.de
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reicht es,das schriftlich unter uns zu klären mit dem vermögen usw oder muss es notariell beglaubigt werden ? Vielen dank und ein schönes wochenende
Sehr geehrte Fragestellerin,
sofern Sie sich einig sind und kein Streit zu erwarten ist genügt ein Anwalt (für die Antragstellung). Die Gegenseite benötigt nur einen Anwalt wenn sie einen eigenen Scheidungsantrag, Anträge zum Versorgungsausgleich, zum Sorgerecht, zum Umgangsrecht, zum Unterhalt oder zum Zugewinnausgleich stellen will.
Sind Sie sich über die Scheidungsfolgen (Unterhalt, Sorgerecht, Haurat, Wohnung) einig, so sollten Sie hier einen notariellen Vertrag anstreben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai