Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Hier geht es um Trennungsunterhalt, also um den Unterhalt für die Zeit von der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung.
Auf Trennungsunterhalt kann aber für die Zukunft nicht verzichtet werden. Ein vereinbarter Unterhaltsverzicht ist unwirksam.
In Ihrem Fall wird man von einem (unwirksamen) Teilverzicht ausgehen dürfen.
Deshalb empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um Trennungsunterhalt geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 03.08.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: http://www.ra-raab.de
E-Mail:
Vielen Dank für diesen wertvollen Rat. Kann ich , weil ich ja kaum Geld zur Verfügung habe, bei einem Rechtspfleger im Familiengericht einen Beratungsschein holen für die Erstberatung beim Anwalt?
Nochmals herzlichen Dank!
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie beantragen direkt bei Gericht den Beratungshilfeschein und nehmen diesen mit zum Termin bei Ihrem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwalt stellt für Sie den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt