Sehr geehrter Fragesteller,
Was die Ausgleichszahlung angeht, sieht die Rechtslage folgendermaßen aus:
Für den Rückflug
ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EuFlugVO) leider nicht anwendbar, da der Flug außerhalb der EU angetreten werden sollte und das Luftfahrtunternehmen keines der EU ist (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b EuFlugVO), d. h. keinen Sitz in einem Mitgliedstaat hat.
Die EuFlugVO gilt nur für den Hinflug
: Sie ist insoweit anwendbar, weil Sie den Flug innerhalb der EU angetreten haben (Art. 3 Abs. 1 Buchst. a EuFlugVO). Wegen einer mehr als um drei Stunden verspäteten Ankunft haben Sie Anspruch auf die Ausgleichszahlung nach Art. 7 EuFlugVO (nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die Norm auf Verspätungsfälle entsprechend anzuwenden).
Ihren Anspruch können Sie allerdings nicht bei Tafaair geltend machen, sondern nur bei dem ausführenden Luftfahrtunternehmen, also hier FlyLal Charters. Das Unternehmen hat seinen Sitz offenbar in Litauen. Es kann daher ein Gerichtsstand innerhalb Deutschlands begründet sein (mangels Vertrags gibt es zwar in Deutschland keinen Erfüllungsort, aber evtl. eine Zuständigkeit als Verbrauchersache nach der EG-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit, Art. 15 ff. EuGVO
). Vollstreckt werden müsste der Anspruch nach gewonnenem Prozess dann allerdings in Litauen. Falls nicht freiwillig gezahlt wird, kommen also zu den Anwalts- und Gerichtskosten noch Kosten für Übersetzungen und litauische Gerichte und Behörden dazu. Ob sich der Aufwand letztendlich lohnen wird, kann ich Ihnen nicht sagen.
Abgesehen von den europarechtlichen Ansprüchen haben Sie natürlich noch "normale" zivilrechtliche Ansprüche gegen Tafaair. Eine Klage kann insoweit am Erfüllungsort (Flughafen Dortmund) erhoben werden. Nach gewonnenem Prozess und nicht freiwilliger Zahlung müsste dann im Kosovo vollstreckt werden. Zu den Kosten und der richtigen Verfahrensweise dort müssten Sie sich an einen Anwalt in Pristina wenden.
Sie merken, dass die Angelegenheit nicht nur rechtlich kompliziert ist, sondern auch in drei verschiedenen Ländern weitere Kosten produzieren wird. Da es auch nur um eine geringe Summe geht, sollten Sie sich gut überlegen, ob sich der Aufwand lohnt. Ich würde dazu raten, dass Sie das angebotene Geld nehmen und den Rest abschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
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